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RechtlichesAktualisiert: Dezember 2024

Baumschutzsatzungen in NRW im Vergleich: Köln, Pulheim, Frechen & Umgebung

Welche Bäume sind geschützt? Ab welchem Stammumfang brauchen Sie eine Genehmigung? Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über alle relevanten Baumschutzsatzungen im Großraum Köln – mit Vergleichstabelle, Bußgeldern und praktischen Tipps.

Rechtssicher
8 Städte verglichen
Stand 2024

1. Was ist eine Baumschutzsatzung?

Eine Baumschutzsatzung (auch Baumschutzverordnung genannt) ist eine kommunale Regelung, die bestimmte Bäume auf privaten und öffentlichen Grundstücken unter Schutz stellt. Sie regelt, welche Bäume ohne Genehmigung gefällt werden dürfen und welche nicht.

In Nordrhein-Westfalen gibt es keine landesweite Baumschutzverordnung – jede Kommune kann selbst entscheiden, ob und wie sie Bäume schützt. Das führt zu erheblichen Unterschieden: Während in Köln bereits Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt sind, liegt die Grenze in Pulheim bei 140 cm.

Wichtig zu wissen

Der Stammumfang wird immer in 1 Meter Höhe über dem Erdboden gemessen. Bei mehrstämmigen Bäumen gelten oft Sonderregelungen. Liegt der Kronenansatz unter 1 Meter, wird direkt unter dem Kronenansatz gemessen.

2. Vergleichstabelle: Alle Städte im Überblick

StadtLaubbäumeNadelbäumeObstbäumeMax. Bußgeld
Kölnab 80 cmab 100 cmnicht geschützt50.000 €
Pulheimab 140 cmab 140 cmnicht geschützt50.000 €
Frechenab 80 cmab 100 cmnicht geschützt50.000 €
Hürthab 80 cmab 100 cmnicht geschützt50.000 €
Bergheimab 80 cmab 100 cmnicht geschützt50.000 €
Kerpenab 120 cmnicht geschütztnicht geschützt50.000 €
Erftstadtab 100 cmab 100 cmnicht geschützt50.000 €
Brühlab 80 cmab 100 cmnicht geschützt50.000 €

* Stammumfang gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden. Stand: Dezember 2024. Alle Angaben ohne Gewähr.

3. Baumschutzsatzung Köln

Die Baumschutzsatzung der Stadt Köln (zuletzt geändert am 18.07.2023) gehört zu den strengsten in NRW. Sie schützt alle Laubbäume ab einem Stammumfang von 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm.

Geschützte Bäume in Köln

  • Laubbäume: ab 80 cm Stammumfang
  • Nadelbäume & Ginkgo: ab 100 cm Stammumfang
  • Mehrstämmige Bäume: geschützt, wenn mindestens zwei Stämme je 50 cm haben

Nicht geschützt sind in Köln: Obstbäume (außer Walnuss), Pappeln, Birken und Weiden sowie Bäume in Baumschulen und Gärtnereien. Im baulichen Außenbereich gilt ein erweiterter Schutz bereits ab 60 cm Stammumfang.

Zuständige Behörde: Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln
Bearbeitungszeit: ca. 4-8 Wochen

4. Baumschutzsatzung Pulheim

Die Baumschutzsatzung der Stadt Pulheim (zuletzt geändert 2024) ist deutlich weniger streng als in Köln. Hier sind Bäume erst ab einem Stammumfang von 140 cm geschützt.

Geschützte Bäume in Pulheim

  • Alle Bäume: ab 140 cm Stammumfang
  • Mehrstämmige Bäume: geschützt, wenn Summe der Stämme ≥ 140 cm und mindestens ein Stamm ≥ 30 cm

Besonderheit: In Pulheim wurde 2024 eine Änderung der Baumschutzsatzung diskutiert, um den Stammumfang auf 80 cm zu reduzieren – dies wurde jedoch von CDU, FDP und WfP abgelehnt. Die aktuelle Grenze von 140 cm bleibt bestehen.

Zuständige Behörde: Amt für Grünflächen, Umwelt- und Klimaschutz
Antrag: Formlos mit Angabe von Baumart, Stammumfang und Fällgrund

5. Baumschutzsatzung Frechen

Die Baumschutzsatzung der Stadt Frechen vom 10.05.2019 orientiert sich an den Kölner Regelungen. Laubbäume sind ab 80 cm, Nadelbäume ab 100 cm geschützt.

Geschützte Bäume in Frechen

  • Laubbäume: ab 80 cm Stammumfang
  • Nadelbäume: ab 100 cm Stammumfang

Ausgleichszahlungen: Die Stadt Frechen verwendet eingenommene Ausgleichszahlungen zweckgebunden für Gehölzpflanzungen im Stadtgebiet.

6. Baumschutzsatzung Hürth

Die Baumschutzsatzung der Stadt Hürth (Stand 2023) gilt für alle im Zusammenhang bebauten Ortsteile sowie im Geltungsbereich von Bebauungsplänen.

Geschützte Bäume in Hürth

  • Laubbäume: ab 80 cm Stammumfang
  • Nadelbäume: ab 100 cm Stammumfang

Zuständige Behörde: Bauordnungsamt der Stadt Hürth

7. Baumschutzsatzung Bergheim

Die Baumschutzsatzung der Kreisstadt Bergheim schützt Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang.

Geschützte Bäume in Bergheim

  • Laubbäume: ab 80 cm Stammumfang
  • Nadelbäume: ab 100 cm Stammumfang

Die Baumschutzsatzung sowie den Antrag auf Ausnahme können Sie auf der Website der Stadt Bergheim herunterladen.

8. Baumschutzsatzung Kerpen

Die Baumschutzsatzung der Stadt Kerpen hat eine höhere Schutzgrenze als die Nachbarstädte. Hier sind Laubbäume erst ab 120 cm geschützt.

Geschützte Bäume in Kerpen

  • Laubbäume: ab 120 cm Stammumfang
  • Eiben: ab 100 cm Stammumfang
  • Sonstige Nadelbäume: nicht geschützt

Besonderheit: In Kerpen sind die meisten Nadelbäume (außer Eiben) nicht durch die Baumschutzsatzung geschützt. Der Rhein-Erft-Kreis gilt insgesamt als waldarm.

9. Bußgelder bei Verstößen

Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Nordrhein-Westfalen können Bußgelder zwischen 40 € und 50.000 € verhängt werden – je nach Schwere des Verstoßes.

Bußgeldrahmen in NRW

  • 40 – 500 €:Geringfügige Verstöße (z.B. unerlaubter Rückschnitt)
  • 500 – 5.000 €:Fällung eines geschützten Baumes ohne Genehmigung
  • 5.000 – 12.500 €:Vorsätzliche Fällung mehrerer Bäume
  • bis 50.000 €:Schwere Verstöße (z.B. Fällung von Naturdenkmälern)

Zusätzlich zum Bußgeld kann die Behörde Ersatzpflanzungen anordnen. Je nach Stammumfang des gefällten Baumes müssen oft 2-5 neue Bäume gepflanzt werden. Alternativ kann eine Ausgleichszahlung von ca. 800 € pro Ersatzbaum fällig werden.

Unser Tipp

Lassen Sie im Zweifelsfall immer eine professionelle Baumkontrolle durchführen, bevor Sie einen Baum fällen. Wir prüfen, ob der Baum unter die Baumschutzsatzung fällt und übernehmen auf Wunsch die Antragsstellung bei der Behörde.

10. So beantragen Sie eine Fällgenehmigung

Wenn Sie einen geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie eine Fällgenehmigung(auch Ausnahmegenehmigung genannt). Der Antrag wird bei der zuständigen Behörde gestellt.

Benötigte Unterlagen

  • Lageplan mit eingezeichnetem Baum
  • Angabe der Baumart und des Stammumfangs (in 1 m Höhe)
  • Kronendurchmesser
  • Fotos des Baumes (aus mehreren Perspektiven)
  • Begründung für die Fällung
  • Ggf. Baumgutachten (bei Standsicherheitsproblemen)

Bearbeitungszeit: In der Regel 4-8 Wochen. Bei Bauvorhaben sollte der Antrag frühzeitig in der Planungsphase gestellt werden.

Genehmigungsgründe: Eine Genehmigung wird erteilt, wenn der Baum krank ist, die Standsicherheit gefährdet ist, ein Bauvorhaben nicht anders realisiert werden kann oder eine unzumutbare Beeinträchtigung vorliegt.

11. Tipps für Hausverwaltungen & Bauträger

Für Hausverwaltungen und Bauträger ist die Kenntnis der lokalen Baumschutzsatzungen besonders wichtig – sowohl für die Verkehrssicherungspflicht als auch für Bauvorhaben.

Für Hausverwaltungen

  • Erstellen Sie ein Baumkataster für alle Liegenschaften
  • Dokumentieren Sie den Stammumfang jedes Baumes
  • Prüfen Sie, welche Bäume unter die lokale Satzung fallen
  • Führen Sie regelmäßige FLL-Baumkontrollen durch

Für Bauträger & Architekten

  • Prüfen Sie die Baumschutzsatzung vor dem Grundstückskauf
  • Lassen Sie eine Baumbestandsaufnahme erstellen
  • Planen Sie Baumschutzmaßnahmen nach DIN 18920
  • Beantragen Sie Fällgenehmigungen frühzeitig

Unsicher, ob Ihr Baum geschützt ist?

Wir prüfen Ihre Bäume, messen den Stammumfang und beraten Sie zu den lokalen Vorschriften. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Antragsstellung bei der Behörde.

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