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Ratgeber/Baumfällgenehmigung Köln

Baumfällgenehmigung Köln – Antrag, Kosten & Ablauf 2026

Sie möchten einen Baum auf Ihrem Grundstück in Köln fällen? In den meisten Fällen brauchen Sie dafür eine Genehmigung. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen alles: Wann eine Genehmigung nötig ist, was sie kostet und welche Bußgelder bei Verstößen drohen.

Kosten: ab 30,01 €Bearbeitung: 4–8 WochenBußgeld: bis 50.000 €
Baumfällgenehmigung Köln – Antrag beim Umweltamt
RatgeberBaumfällgenehmigung Köln
8 Min. LesezeitMai 2026

Das Wichtigste in Kurze

  • 1In Köln sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang (ca. 25 cm Durchmesser) genehmigungspflichtig
  • 2Die Verwaltungsgebühr beträgt 30,01 € pro Baum – egal ob genehmigt oder abgelehnt
  • 3Bearbeitungszeit: 4–8 Wochen beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt
  • 4Bußgelder bei Fällung ohne Genehmigung: bis zu 50.000 €
  • 5Fällungen sind grundsätzlich nur zwischen 1. Oktober und 28. Februar erlaubt (Vogelschutz)

Wann brauche ich eine Baumfällgenehmigung in Köln?

Die Stadt Köln hat eine Baumschutzsatzung, die alle Bäume ab einem bestimmten Stammumfang schützt. Wenn Sie einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder beschädigen wollen, brauchen Sie eine Genehmigung vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt.

Baumfällgenehmigung Köln – Antrag beim Umweltamt
Für geschützte Bäume in Köln ist eine Genehmigung des Umweltamts erforderlich

Geschützt sind in Köln:

  • Laubbäume ab 80 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe) – das entspricht ca. 25 cm Durchmesser
  • Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang
  • Mehrstämmige Bäume wenn mindestens ein Stamm 50 cm Umfang hat

Ausnahmen – Keine Genehmigung nötig für:

  • ✓ Obstbäume (außer Walnuss)
  • ✓ Pappeln, Birken und Weiden in Wohngebieten
  • ✓ Bäume unter 80 cm Stammumfang
  • ✓ Abgestorbene Bäume (Nachweis erforderlich)

Was kostet eine Baumfällgenehmigung in Köln?

Die Kosten für eine Baumfällgenehmigung in Köln setzen sich aus der Verwaltungsgebühr und eventuellen Ersatzpflanzungen zusammen:

KostenpositionBetrag
Verwaltungsgebühr (Genehmigung erteilt)30,01 € pro Baum
Verwaltungsgebühr (Genehmigung abgelehnt)30,01 € pro Baum
Ersatzpflanzung (wenn gefordert)200–500 € pro Baum
Ausgleichszahlung (statt Pflanzung)500–2.000 € pro Baum

Tipp zur Ersatzpflanzung

Wenn auf Ihrem Grundstück kein Platz für eine Ersatzpflanzung ist, können Sie eine Ausgleichszahlung leisten. Die Höhe richtet sich nach dem Stammumfang des gefällten Baumes.

Wie stelle ich den Antrag? – Schritt für Schritt

1

Stammumfang messen

Messen Sie den Stammumfang in 1 Meter Höhe mit einem Maßband. Ab 80 cm ist der Baum geschützt. Bei mehrstämmigen Bäumen den dicksten Stamm messen.

2

Antrag beim Umweltamt einreichen

Den Antrag stellen Sie beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln. Online unter stadt-koeln.de oder schriftlich. Benötigt: Lageplan, Fotos, Begründung.

3

Begründung formulieren

Eine Genehmigung wird nur bei triftigen Gründen erteilt: Verkehrssicherheit gefährdet, Bauvorhaben, Schäden am Gebäude, Baum krank/abgestorben.

4

Ortstermin abwarten

In vielen Fällen kommt ein Mitarbeiter des Umweltamts zur Begutachtung. Dieser prüft den Zustand des Baumes und ob die Fällung gerechtfertigt ist.

5

Bescheid erhalten & Fällung durchführen

Nach 4–8 Wochen erhalten Sie den Bescheid. Bei Genehmigung haben Sie in der Regel 6 Monate Zeit. Fällung nur zwischen 1. Oktober und 28. Februar.

Baumfällung ohne Genehmigung – Bußgeld und Konsequenzen
Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, riskiert Bußgelder bis 50.000 €

Wann darf gefällt werden? – Der Fällzeitraum

Unabhängig von der Baumschutzsatzung gilt das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG): Baumfällungen sind grundsätzlich nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar erlaubt. In der Vegetationsperiode (1. März bis 30. September) sind Fällungen verboten, um brütende Vögel zu schützen.

Ausnahmen vom Fällverbot (März–September)

  • • Akute Verkehrsgefährdung (z.B. Sturmschaden)
  • • Baum ist nachweislich abgestorben
  • • Behördliche Anordnung
  • • Bauvorhaben mit Baugenehmigung

Bußgelder bei Fällung ohne Genehmigung

Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder in Köln sind empfindlich:

VerstoßBußgeld
Fällung ohne Genehmigung (kleiner Baum)500–5.000 €
Fällung ohne Genehmigung (großer Baum)5.000–25.000 €
Fällung geschützter Baum (vorsätzlich)bis 50.000 €
Beschädigung (Wurzeln, Rinde)500–10.000 €

Zuständige Behörde in Köln

Umwelt- und Verbraucherschutzamt Köln

Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln

Tel: 0221 / 221-24677

Öffnungszeiten: Mo–Do 9–15 Uhr, Fr 9–12 Uhr

Häufige Fragen zur Baumfällgenehmigung Köln

Wann brauche ich eine Baumfällgenehmigung in Köln?

In Köln brauchen Sie eine Genehmigung für alle Bäume mit einem Stammumfang ab 80 cm (gemessen in 1 m Höhe). Obstbäume und Pappeln sind ausgenommen.

Was kostet eine Baumfällgenehmigung in Köln?

Die Verwaltungsgebühr beträgt 30,01 € pro Baum. Zusätzlich fallen oft Ersatzpflanzungskosten an (ca. 200–500 € pro Baum) oder eine Ausgleichszahlung.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungszeit beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt beträgt in der Regel 4–8 Wochen. In dringenden Fällen kann eine beschleunigte Bearbeitung beantragt werden.

Kann ich den Antrag auch online stellen?

Ja, die Stadt Köln bietet ein Online-Formular an. Wir empfehlen die schriftliche Variante mit ausführlicher Begründung und Fotos.

Was passiert wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Sie können Widerspruch einlegen. Alternativ können Baumpflegemaßnahmen (Kronensicherung, Rückschnitt) eine Alternative zur Fällung sein.

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