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Baumfällung ohne Genehmigung
Ratgeber/Baumfällung ohne Genehmigung

Baumfällung ohne Genehmigung – Strafen, Bußgelder & Konsequenzen

5 Min. LesezeitMai 2026

Einen geschützten Baum ohne Genehmigung zu fällen kann teuer werden – sehr teuer. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Strafen drohen, wie hoch die Bußgelder sind und wie Sie Probleme vermeiden.

Bußgeld: bis 50.000 €+ ErsatzpflanzungStrafverfahren möglich

Welche Strafen drohen bei illegaler Baumfällung?

Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach der jeweiligen Baumschutzsatzung und/oder dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Konsequenzen sind gestaffelt:

Bußgeld: 500 – 50.000 €

Die Höhe richtet sich nach Stammumfang, Baumart, Vorsatz/Fahrlässigkeit und ob der Baum unter besonderem Schutz stand (Naturdenkmal).

Ersatzpflanzung: 2–5 Bäume pro gefälltem Baum

Zusätzlich zum Bußgeld wird eine Ersatzpflanzung angeordnet. Die Bäume müssen eine bestimmte Mindestgröße haben (meist 18–20 cm Stammumfang).

Strafverfahren: bis 5 Jahre Freiheitsstrafe

Bei Naturdenkmälern oder besonders geschützten Bäumen kann ein Strafverfahren nach § 329 StGB (Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete) eingeleitet werden.

Bußgeldtabelle NRW – Baumfällung ohne Genehmigung

VerstoßBußgeldZusätzlich
Kleiner Baum (80–120 cm Umfang) fahrlässig500–2.500 €2 Ersatzbäume
Mittlerer Baum (120–200 cm) fahrlässig2.500–10.000 €3 Ersatzbäume
Großer Baum (>200 cm) fahrlässig5.000–25.000 €4–5 Ersatzbäume
Vorsätzliche Fällung (jede Größe)10.000–50.000 €5+ Ersatzbäume
Naturdenkmal zerstörtbis 50.000 € + StrafverfahrenWiederherstellungspflicht
Fällung in der Brutzeit (Mär–Sep)zusätzlich 500–10.000 €BNatSchG-Verstoß

Hinweis: Die tatsächliche Höhe wird im Einzelfall festgelegt. Bei Wiederholungstätern oder gewerbsmäßiger illegaler Fällung sind die Strafen deutlich höher.

Wer kontrolliert und wie wird man erwischt?

Viele denken: „Das merkt doch keiner." Das ist ein gefährlicher Irrtum. Die häufigsten Wege wie illegale Baumfällungen entdeckt werden:

1

Nachbarn (häufigster Grund)

Aufmerksame Nachbarn melden illegale Fällungen beim Umweltamt. Besonders bei Streitigkeiten wird gerne angezeigt.

2

Luftbilder & Google Street View

Behörden vergleichen aktuelle Luftbilder mit älteren Aufnahmen. Fehlende Bäume fallen sofort auf.

3

Baumkontrolleure der Stadt

Städtische Baumkontrolleure kennen den Baumbestand in ihrem Bezirk und bemerken Veränderungen bei Routinekontrollen.

4

Bauanträge

Bei Bauanträgen wird der Baumbestand geprüft. Fehlen Bäume die auf älteren Plänen verzeichnet sind, wird nachgefragt.

So vermeiden Sie Probleme – Der richtige Weg

Eine Baumfällgenehmigung zu beantragen ist weder teuer noch kompliziert. Der legale Weg schützt Sie vor Bußgeldern und Ärger:

Stammumfang messen (ab 80 cm in Köln = geschützt)
Genehmigung beim Umweltamt beantragen
Fachbetrieb mit Antragstellung beauftragen
Fällzeitraum beachten (Okt–Feb)
Ersatzpflanzung einplanen
Alles dokumentieren

Wir übernehmen die Antragstellung

Kostenlose Erstberatung: Wir prüfen ob Ihr Baum geschützt ist, stellen den Antrag und führen die Fällung nach Genehmigung fachgerecht durch.

Häufige Fragen

Kann ich nachträglich eine Genehmigung beantragen?

Nein. Eine nachträgliche Genehmigung ist nicht möglich. Wenn der Baum bereits gefällt ist, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Stellen Sie den Antrag immer VOR der Fällung.

Mein Nachbar hat illegal einen Baum gefällt – was kann ich tun?

Sie können den Vorfall beim Umweltamt Ihrer Stadt melden. Dokumentieren Sie den Zustand mit Fotos (Baumstumpf, Datum). Die Behörde wird den Fall prüfen.

Gilt das auch für Bäume die auf meinem eigenen Grundstück stehen?

Ja! Die Baumschutzsatzung gilt für alle Bäume im Geltungsbereich – egal ob auf privatem oder öffentlichem Grund. Ihr Eigentumsrecht am Grundstück hebt den Baumschutz nicht auf.

Verjährt eine illegale Baumfällung?

Ordnungswidrigkeiten verjähren nach 3 Jahren. Allerdings kann die Ersatzpflanzungspflicht auch nach Verjährung des Bußgeldes noch angeordnet werden.

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