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Eine Baumfällung ist manchmal unumgänglich. Die häufigsten Gründe sind:
Wichtig: In den meisten Fällen benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Wir beraten Sie gerne zu allen rechtlichen Fragen.
Bei der Seilklettertechnik klettert ein zertifizierter Baumkletterer (SKT-A) in den Baum und trägt ihn von oben nach unten ab. Äste und Stammteile werden kontrolliert abgeseilt.
Vorteile:
Bei frei stehenden Bäumen mit ausreichend Platz kann eine konventionelle Fällung durchgeführt werden. Der Baum wird mit einem Fallkerb und Fällschnitt zu Fall gebracht.
Vorteile:
Voraussetzungen:
Wir besichtigen den Baum vor Ort, prüfen die Zugänglichkeit und erstellen ein detailliertes Angebot.
Falls erforderlich, unterstützen wir Sie beim Antrag auf Fällgenehmigung bei der zuständigen Behörde.
Absicherung der Arbeitsstelle, Bereitstellung der Ausrüstung, Sicherheitseinweisung des Teams.
Professionelle Fällung mit der geeigneten Technik - sicher, präzise und schonend für die Umgebung.
Wir entsorgen das Holz fachgerecht und hinterlassen die Arbeitsstelle besenrein. Auf Wunsch fräsen wir auch den Wurzelstock.
In Nordrhein-Westfalen ist die Fällung von Bäumen streng geregelt. Die wichtigsten Punkte:
In Köln, Pulheim und den meisten Kommunen im Rhein-Erft-Kreis benötigen Sie eine Genehmigung für Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm (gemessen in 1 Meter Höhe).
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist die Fällung vom 1. März bis 30. September verboten (Vogelschutz). Erlaubte Fällzeit: 1. Oktober bis 28./29. Februar.
Bußgelder bis zu 50.000 € möglich! Zusätzlich können Ersatzpflanzungen angeordnet werden.
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab:
Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses, unverbindliches Angebot!
Professionelle Baumfällung mit Seilklettertechnik - auch auf engstem Raum.