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Baum schneiden – wann erlaubt?
Ratgeber/Baum schneiden – Wann erlaubt?

Baum schneiden – Wann ist es erlaubt?

6 Min. LesezeitMai 2026

Viele Gartenbesitzer sind unsicher: Wann darf ich meinen Baum schneiden? Welche Schnitte sind ganzjährig erlaubt und wann drohen Bußgelder? Dieser Ratgeber erklärt die gesetzlichen Regelungen verständlich und gibt Ihnen klare Handlungsempfehlungen.

Die Grundregel: § 39 Bundesnaturschutzgesetz

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt in § 39 Absatz 5, wann Bäume, Hecken und Sträucher geschnitten oder gefällt werden dürfen. Die Regelung gilt bundesweit und schützt brütende Vögel und andere Tiere.

Verbotszeitraum: 1. März bis 30. September

In diesem Zeitraum ist es verboten, Bäume, Hecken und Gebüsche abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Erlaubt sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte.

Bußgeld bei Verstoß: bis zu 10.000 € (je nach Bundesland bis 50.000 €)

Erlaubter Zeitraum: 1. Oktober bis 28. Februar

In diesem Zeitraum sind alle Schnittmaßnahmen erlaubt – von der Kronenauslichtung bis zur Fällung. Beachten Sie aber: Bei geschützten Bäumen (Baumschutzsatzung) brauchen Sie zusätzlich eine Genehmigung!

Was ist ganzjährig erlaubt?

Nicht jeder Baumschnitt fällt unter das Verbot. Folgende Maßnahmen sind das ganze Jahr über erlaubt:

Schonender Form- und Pflegeschnitt

Leichter Rückschnitt einzelner Äste zur Formerhaltung. Maximal 10–15% der Krone. Kein radikaler Eingriff in die Kronenstruktur.

Totholz entfernen

Abgestorbene Äste dürfen jederzeit entfernt werden – sie bieten keinen Lebensraum für brütende Vögel und stellen eine Gefahr dar.

Verkehrssicherung

Bei akuter Gefahr (Ast droht auf Gehweg zu fallen) sind Schnittmaßnahmen jederzeit erlaubt. Dokumentieren Sie die Gefahr mit Fotos!

Obstbaumschnitt

Erziehungs- und Pflegeschnitt an Obstbäumen ist ganzjährig erlaubt. Nur das komplette Fällen eines Obstbaums fällt unter die zeitliche Beschränkung.

Wichtig: Auch bei erlaubten Schnittmaßnahmen müssen Sie vorher prüfen, ob Vögel im Baum brüten. Ist ein Nest vorhanden, müssen Sie warten bis die Brut abgeschlossen ist – unabhängig vom Zeitraum!

Übersicht: Was ist wann erlaubt?

MaßnahmeOkt–FebMär–SepGenehmigung?
Baum fällenJa (ab 80 cm Stammumfang in Köln)
Radikaler Rückschnitt (>30%)Ja (geschützte Bäume)
KronenauslichtungNur wenn schonend (<15%)
Pflegeschnitt (leicht)Nein
Totholz entfernenNein
Verkehrssicherung (Notfall)Nein (dokumentieren!)
ObstbaumschnittNein
Hecke auf den Stock setzenNein (nur Zeitraum beachten)

Zusätzlich: Baumschutzsatzung beachten!

Neben dem Bundesnaturschutzgesetz gelten in vielen Städten zusätzlich Baumschutzsatzungen. Diese schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang und verlangen für Fällungen und starke Rückschnitte eine Genehmigung – auch im erlaubten Zeitraum (Oktober–Februar).

StadtGeschützt abBußgeld
Köln80 cm Stammumfangbis 50.000 €
Pulheim140 cm Stammumfangbis 50.000 €
Frechen80 cm Stammumfangbis 50.000 €
Hürth100 cm Stammumfangbis 50.000 €

Merke: Selbst im Winter (Oktober–Februar) brauchen Sie für geschützte Bäume eine Genehmigung! Das Bundesnaturschutzgesetz regelt nur den Zeitraum, die Baumschutzsatzung regelt zusätzlich welche Bäume geschützt sind.

Unsere Empfehlung: Bester Zeitpunkt für Baumschnitt

Idealer Zeitraum

November bis Februar

  • • Baum ist in Winterruhe
  • • Keine Blätter → bessere Sicht
  • • Weniger Saftfluss → schnellere Wundheilung
  • • Geringere Pilzinfektionsgefahr

Ausnahme: Sommerschnitt

Juni bis August (nur Pflegeschnitt)

  • • Gut für Wundverschluss (aktive Wachstumsphase)
  • • Nur schonende Schnitte erlaubt
  • • Ideal für Obstbäume nach der Ernte
  • • Vorab auf Nester prüfen!

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