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Baum fällen in Köln: Wann brauchen Sie eine Genehmigung?

24. April 2026
10 Min Lesezeit

Baum fällen in Köln: Wann brauchen Sie eine Genehmigung?

Wer in Köln einen Baum fällen möchte, steht schnell vor einer wichtigen Frage: Brauche ich dafür eine Genehmigung? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab – und die Konsequenzen einer ungenehmigten Fällung können teuer werden. Dieser Artikel erklärt Ihnen alles, was Sie als Kölner Grundstückseigentümer wissen müssen.


Die Baumschutzsatzung Köln: Das müssen Sie wissen

Die Stadt Köln hat eine eigene Baumschutzsatzung, die seit 1996 gilt und zuletzt 2019 aktualisiert wurde. Diese Satzung schützt Bäume ab einem bestimmten Stammumfang und regelt, unter welchen Bedingungen eine Fällung erlaubt ist.

Grundregel: Ein Baum in Köln ist genehmigungspflichtig, wenn sein Stammumfang 80 cm oder mehr beträgt, gemessen in 100 cm Höhe über dem Erdboden.

Das entspricht einem Stammdurchmesser von etwa 25 cm – also einem mittelgroßen Baum. Viele Bäume in Kölner Gärten fallen darunter, ohne dass die Eigentümer es wissen.


Welche Bäume sind in Köln geschützt?

Nicht alle Bäume fallen unter die Kölner Baumschutzsatzung. Folgende Bäume sind grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig:

  • Obstbäume (Apfel, Birne, Kirsche, Pflaume etc.)
  • Bäume auf Ackerflächen und in Baumschulen
  • Bäume, die nach einem Bebauungsplan zu entfernen sind
  • Bäume, die nach einem Grünordnungsplan gepflanzt wurden und als Ersatz dienen

Genehmigungspflichtig sind hingegen alle anderen Laubbäume und Nadelbäume ab dem Mindestumfang von 80 cm, die auf privaten Grundstücken stehen.


Wie beantragen Sie eine Fällgenehmigung in Köln?

Der Antrag auf Fällgenehmigung wird beim Stadtplanungsamt Köln gestellt. Der Prozess läuft in der Regel so ab:

Schritt 1: Antrag stellen Sie stellen einen schriftlichen Antrag beim Stadtplanungsamt. Dieser muss folgende Angaben enthalten:

  • Genaue Adresse des Grundstücks
  • Baumart und Stammumfang
  • Begründung für die Fällung (z. B. Krankheit, Gefahr, Bauvorhaben)
  • Fotos des Baumes

Schritt 2: Begutachtung Ein Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes begutachtet den Baum vor Ort. Dieser Termin kann mehrere Wochen dauern.

Schritt 3: Entscheidung Das Amt entscheidet, ob die Genehmigung erteilt wird. Oft wird eine Ersatzpflanzung als Bedingung gestellt.

Bearbeitungszeit: Rechnen Sie mit 4 bis 8 Wochen. Bei dringenden Fällen (z. B. akute Gefahr) gibt es ein beschleunigtes Verfahren.


Gute Gründe für eine Fällgenehmigung

Das Stadtplanungsamt genehmigt eine Fällung, wenn ein berechtigter Grund vorliegt. Anerkannte Gründe sind:

Sicherheit und Gesundheit des Baumes:

  • Starker Pilzbefall (z. B. Hallimasch, Zunderschwamm)
  • Abgestorbene Krone (Totholz über 50% der Krone)
  • Instabiler Stand durch Wurzelschäden
  • Akute Bruchgefahr durch Sturm oder Krankheit

Bauliche Gründe:

  • Schäden an Fundamenten, Leitungen oder Gebäuden durch Wurzeln
  • Genehmigtes Bauvorhaben, das den Baum erfordert
  • Zu enger Abstand zum Gebäude (unter 2 Meter)

Sonstige Gründe:

  • Starke Verschattung, die andere Pflanzen schädigt
  • Allergische Reaktionen auf Pollen (in Ausnahmefällen)

Was passiert ohne Genehmigung?

Wer einen genehmigungspflichtigen Baum in Köln ohne Erlaubnis fällt, riskiert empfindliche Strafen. Die Kölner Baumschutzsatzung sieht Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor. Hinzu kommt die Pflicht zur Ersatzpflanzung: Für jeden gefällten Baum muss ein gleichwertiger Ersatzbaum gepflanzt werden – oft mehrere Bäume, wenn der gefällte Baum besonders groß war.

In der Praxis werden Bußgelder von 2.000 bis 15.000 Euro für ungenehmigtes Fällen verhängt. Bei besonders wertvollen oder alten Bäumen können die Strafen deutlich höher ausfallen.


Ausnahmen: Wann darf ich ohne Genehmigung fällen?

Es gibt Situationen, in denen Sie auch ohne vorherige Genehmigung handeln dürfen:

Akute Gefahr: Wenn ein Baum unmittelbar droht, auf ein Gebäude, eine Straße oder Personen zu fallen, darf er ohne Genehmigung gefällt werden. Die Gefahr muss jedoch unmittelbar und nachweisbar sein. Informieren Sie das Stadtplanungsamt nachträglich und dokumentieren Sie die Situation mit Fotos.

Windwurf: Wenn ein Baum durch einen Sturm umgeworfen wurde, ist keine Genehmigung für die Beseitigung erforderlich.

Kleinere Bäume: Bäume unter 80 cm Stammumfang benötigen keine Genehmigung.


Heckenschnitt und Rückschnitt: Andere Regeln

Wichtig zu wissen: Für den Rückschnitt eines Baumes – also das Kürzen von Ästen – gelten andere Regeln als für die vollständige Fällung. Ein Rückschnitt ist in der Regel ohne Genehmigung möglich, solange er nicht mehr als ein Drittel der Krone betrifft und der Baum nicht auf einem Naturschutzgebiet steht.

Für Hecken gilt die Baumschutzsatzung grundsätzlich nicht. Allerdings regelt das Bundesnaturschutzgesetz, dass Hecken und Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht zurückgeschnitten oder beseitigt werden dürfen (Vogelschutz). Ausnahmen gelten für schonende Pflegeschnitte.


Unterschied: Köln vs. Pulheim und Umgebung

Die Baumschutzsatzung gilt nur innerhalb des Kölner Stadtgebietes. In den umliegenden Gemeinden gelten eigene Regelungen:

Gemeinde Regelung
Pulheim Keine eigene Baumschutzsatzung, aber Naturschutzgebiete beachten
Frechen Eigene Baumschutzsatzung ab 80 cm Stammumfang
Hürth Baumschutzsatzung ab 60 cm Stammumfang
Bergheim Keine eigene Baumschutzsatzung
Neuss Baumschutzsatzung ab 80 cm Stammumfang

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Baum genehmigungspflichtig ist, empfehlen wir eine kostenlose Besichtigung durch unsere Experten. Wir beurteilen den Baum und beraten Sie zum weiteren Vorgehen.


Kosten: Was kostet eine Fällgenehmigung?

Die Beantragung einer Fällgenehmigung in Köln ist kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Aufwand der Begutachtung:

  • Einfache Begutachtung: 50 bis 100 Euro
  • Aufwendige Begutachtung (mehrere Bäume, komplexe Situation): 100 bis 300 Euro

Hinzu kommen die eigentlichen Kosten für die Fällung durch einen Fachbetrieb. Diese liegen je nach Baumgröße und Zugänglichkeit zwischen 400 und 2.000 Euro.


Unser Tipp: Professionelle Beratung spart Zeit und Geld

Die Bürokratie rund um Fällgenehmigungen kann zeitaufwendig sein. Als erfahrener Baumpflegebetrieb aus Pulheim unterstützen wir Sie gerne:

  • Wir begutachten Ihren Baum kostenlos vor Ort
  • Wir beraten Sie, ob eine Genehmigung nötig ist
  • Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung
  • Wir führen die Fällung fachgerecht durch

Rufen Sie uns an: 02238 9417215 – oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine kostenlose Besichtigung.


Häufige Fragen zur Fällgenehmigung in Köln

Wie lange ist eine Fällgenehmigung gültig? Eine Fällgenehmigung in Köln ist in der Regel 2 Jahre gültig. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Kann ich die Genehmigung ablehnen? Ja, das Stadtplanungsamt kann die Genehmigung ablehnen, wenn kein ausreichender Grund vorliegt. Gegen eine Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen.

Muss ich die Ersatzpflanzung selbst vornehmen? Ja, die Ersatzpflanzung ist Ihre Pflicht als Grundstückseigentümer. Das Stadtplanungsamt gibt vor, welche Baumart und -größe gepflanzt werden muss.

Was ist, wenn mein Baum krank ist? Bei einem kranken Baum empfehlen wir zunächst ein Baumgutachten. Dieses dokumentiert den Zustand des Baumes und erleichtert die Genehmigung erheblich.

Gilt die Baumschutzsatzung auch für Bäume auf Balkon oder Terrasse? Nein. Bäume in Kübeln oder Pflanzgefäßen fallen nicht unter die Baumschutzsatzung.

Haben Sie Fragen zu Ihren Bäumen?

Unsere Experten von Baumservice Pulheim beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.