# Baumfällung im Oktober 2026: Genehmigung, Kosten & Planung

Sie möchten im Oktober 2026 einen Baum in Pulheim oder Köln fällen lassen? **Klären Sie zuerst den Schutzstatus, dann die fachlich passende Maßnahme und schließlich den vollständigen Leistungsumfang.** So wird aus einer allgemeinen Preisfrage eine Anfrage, die sich konkret planen und vergleichen lässt.

> **Die schnelle Antwort:** Seit dem 1. Oktober liegt die Herbstsaison außerhalb des allgemeinen saisonalen Schnittverbots für die in § 39 BNatSchG genannten Gehölze. Das ist aber keine automatische Fällerlaubnis. Kommunale Baumschutzsatzungen und der besondere Artenschutz gelten weiterhin. Für Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen enthält § 39 eine Ausnahme; die pauschale Aussage „Jeder Gartenbaum darf nur im Winter gefällt werden“ ist deshalb ebenfalls falsch. [1] [2]

**Sie haben bereits einen konkreten Baum im Blick?** [Besichtigung zur Fällplanung anfragen](/termin-buchen). Halten Sie Gesamtansicht, Adresse und Hinweise zur Zufahrt bereit. Ein Foto hilft bei der Vorbereitung, ersetzt aber keine Vor-Ort-Beurteilung.

**Direkt zur passenden Antwort:** [Genehmigung in Pulheim und Köln](#genehmigung) · [Kosten und Angebotsvergleich](#kosten) · [Anfrage-Checkliste](#anfrage) · [Häufige Fragen](#fragen)

<h2 id="genehmigung">Darf ich meinen Baum im Oktober fällen? Drei Prüfungen entscheiden</h2>

### 1. Der Kalender allein reicht nicht

Das saisonale Verbot in § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 BNatSchG gilt vom 1. März bis zum 30. September. Der Gesetzestext unterscheidet Bäume auf bestimmten Flächen von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind ausdrücklich ausgenommen. Für Ihren Auftrag müssen daher **Standort, Gehölzart und Eingriff** zusammen betrachtet werden. [1]

Oktober ist ein sinnvoller Monat für die Vorbereitung größerer Maßnahmen. Er ist jedoch kein fachlicher Freibrief für einen starken Rückschnitt an jedem Baum. Eine [Baumkontrolle](/leistungen/baumkontrolle) kann klären, ob Erhalt, Pflege oder Fällung das tatsächliche Problem löst.

### 2. In Pulheim und Köln gelten unterschiedliche Schutzgrenzen

**Pulheim:** Die auf der städtischen Website bereitgestellte Baumschutzsatzung einschließlich der fünften Änderung von 2025 schützt im Geltungsbereich grundsätzlich Bäume ab **140 cm Stammumfang**, gemessen in **100 cm Höhe**. Mehrstämmige Bäume sind grundsätzlich geschützt, wenn die Summe mindestens 140 cm beträgt und mindestens ein Stamm 30 cm oder mehr aufweist. Liegt der Kronenansatz niedriger, ist die besondere Messregel zu beachten. [3]

Wichtig sind die Ausnahmen der Satzung für bestimmte Baumarten und Standortkonstellationen. Ebenso können Bebauungsplan-Festsetzungen und Ersatzpflanzungen einen Baum unabhängig von seiner Größe schützen. **Ein kleiner Stammumfang oder die Nähe zum Haus beweist daher allein keine Fällfreiheit.** Prüfen Sie die konkrete Satzungsregel, nicht nur eine Suchmaschinen-Kurzantwort. [3]

**Köln:** Nach den städtischen FAQs sind grundsätzlich Laubbäume ab **80 cm** und Nadelbäume ab **130 cm Stammumfang** geschützt. Für mehrstämmige Bäume gelten eigene Grenzen. Festgesetzte Bäume und Ersatzpflanzungen können auch unabhängig von Art und Umfang geschützt sein. Bei geschützten Bäumen kann neben der Fällung auch ein Rückschnitt antragspflichtig sein. [4]

Die zuständige Kommune richtet sich nach dem **Baumstandort**, nicht nach dem Sitz des ausführenden Betriebs. In Brauweiler, Stommeln oder Sinnersdorf sind deshalb die Pulheimer Regeln zu prüfen; bei einem Standort in Köln die Kölner Regeln. Für andere Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis gilt deren jeweilige Regelung.

### 3. Artenschutz bleibt auch im Herbst bestehen

Baumhöhlen, Quartiere und andere Fortpflanzungs- oder Ruhestätten geschützter Arten dürfen nicht einfach beseitigt werden. § 44 BNatSchG ist keine Regel, die am 1. Oktober endet. Besonders bei Höhlen, Spalten oder bekannten Quartieren muss vor dem Eingriff geklärt werden, welche Prüfung und Abstimmung erforderlich ist. Ein leer wirkendes Nest oder ein Foto ohne sichtbare Tiere ist keine sichere Freigabe. [2]

Besteht ein entsprechender Hinweis, stimmen Sie das Vorgehen fachlich und gegebenenfalls mit der zuständigen Naturschutzbehörde ab. Öffnen Sie Höhlen nicht selbst und verschließen Sie keine möglichen Quartiere.

## Welche Unterlagen erleichtern die Genehmigung?

Beginnen Sie mit einer nachvollziehbaren Beschreibung, warum die Maßnahme erforderlich sein soll. Die Stadt Pulheim nennt für eine baumaßnahmenbedingte Fällung eines geschützten Baums unter anderem **Baumart, Stammumfang und Fällgrund** für den formlosen Antrag. Ersatzpflanzungen können zu den Auflagen gehören. Die Anforderungen des konkreten Antrags und Bescheids sind entscheidend. [5]

Für die Vorbereitung sind außerdem eine Standortskizze oder ein Lageplan sowie Fotos von Baum und Umfeld hilfreich. Wenn ein Schaden der Anlass ist, dokumentieren Sie ihn aus sicherer Entfernung. Bei einer Eigentümergemeinschaft, Vermietung oder Vertretung sollte vor der Beauftragung auch die Entscheidungsbefugnis geklärt sein.

**Ein gestellter Antrag ist noch keine Genehmigung.** Planen Sie die Ausführung erst mit den erforderlichen Freigaben und Auflagen. Eine allgemeine Bearbeitungsdauer oder feste Gebühren nennen wir hier bewusst nicht: Diese hängen vom zuständigen Verfahren und vom Einzelfall ab.

<h2 id="kosten">Was kostet eine Baumfällung im Oktober? Diese Angaben machen den Unterschied</h2>

Der Monat allein ist kein belastbarer Preisfaktor. Entscheidend ist, wie der Baum erreichbar ist, wie er entfernt werden kann und welche Leistungen dazugehören. **Ein Baum im frei zugänglichen Garten ist nicht mit einem Baum über einem Wintergarten vergleichbar**, auch wenn beide ähnlich hoch sind.

Achten Sie beim Angebotsvergleich auf diese Punkte:

- **Baum und Krone:** Höhe, Stammstärke, Verzweigung und Zustand beeinflussen den Aufwand.
- **Umfeld:** Haus, Garage, Straße, Nachbargrundstück und Leitungen können zusätzliche Sicherung erfordern.
- **Zugang:** Gartentor, Durchgangsbreite, Treppen und Aufstellflächen bestimmen die Logistik.
- **Arbeitsverfahren:** Ob eine Fällung am Stück oder eine kontrollierte Demontage infrage kommt, entscheidet sich am Standort.
- **Abtransport:** Klären Sie getrennt, was mit Stammholz, Ästen und Schnittgut geschieht.
- **Stubben:** Die Entfernung des Baumstumpfs ist nicht automatisch Bestandteil jeder Fällung.
- **Nebenleistungen:** Fragen Sie nach notwendigen Absperrungen, Verkehrsmaßnahmen, Genehmigungsunterstützung und Ersatzpflanzungen.
- **Angebotsklarheit:** Umsatzsteuer, enthaltene Leistungen und mögliche Zusatzpositionen müssen verständlich ausgewiesen sein.

Ein [unverbindlicher Kostenrahmen im Preisrechner](/preisrechner) hilft bei der ersten Orientierung. Für ein auf den Standort abgestimmtes Angebot braucht es die konkreten Angaben und bei Bedarf eine Besichtigung. Die Leistung [Baumfällung in Pulheim und Köln](/leistungen/baumfaellung) erläutert den praktischen Ablauf.

## Baum erhalten oder fällen? Erst das Problem richtig einordnen

Eine Fällung ist endgültig. Einzelne tote Äste, ein auffälliger Pilzkörper oder Laubverlust beantworten noch nicht die Frage, ob der gesamte Baum entfernt werden muss. Bei einem erhaltungsfähigen Baum können beispielsweise [Totholzentfernung](/leistungen/totholzentfernung), Pflege oder eine fachlich geplante Kronensicherung die passende Richtung sein. Bei komplexen Befunden kann eine weitergehende Untersuchung erforderlich werden.

**Planungsbeispiel – kein Kundenprojekt:** Eine Garteneiche steht neben einer Garage; über dem Stellplatz fallen tote Zweige auf. Statt sofort eine Fällung zu bestellen, werden Baum und genutzter Bereich zunächst beurteilt. Erst der Befund entscheidet, ob gezielte Pflege genügt oder weitere Maßnahmen nötig sind. Eine Fotoaufnahme allein kann diese Entscheidung nicht ersetzen.

Der [Herbst-Baumcheck nach dem Sommer](/ratgeber/baumcheck-herbst-september-nach-sommer) hilft beim Erkennen erster Auffälligkeiten. Für die folgende Saison lesen Sie den [November-Wintercheck für Bäume](/ratgeber/baumkontrolle-november-wintercheck).

<h2 id="anfrage">Ihre Anfrage in sechs Schritten vorbereiten</h2>

1. **Adresse und Baumstandort nennen.** Beschreiben Sie, ob der Baum im Vorgarten, hinter dem Haus oder an einem gemeinsam genutzten Weg steht.
2. **Ziel erläutern.** Geht es um einen Schaden, ein Bauvorhaben, Pflege oder eine bereits empfohlene Fällung?
3. **Zwei bis vier Fotos aus sicherer Entfernung bereithalten.** Hilfreich sind Gesamtbaum, auffällige Stelle und Zugang. Nähern Sie sich dafür keinem gefährlichen Bereich.
4. **Baumart und Maße ergänzen, soweit bekannt.** Ungefähre Angaben sind für die Vorbereitung besser als erfundene Genauigkeit. Fehlende Details lassen sich vor Ort klären.
5. **Genehmigungsstand mitteilen.** Nennen Sie, ob der Schutzstatus noch offen ist, ein Antrag läuft oder ein Bescheid mit Auflagen vorliegt.
6. **Abtransport und Stubbenwunsch angeben.** So können diese Punkte im Angebot ausdrücklich berücksichtigt werden.

> **Jetzt aus Planung einen konkreten Auftrag machen:** [Besichtigung anfragen](/termin-buchen) oder [02238 9417215 anrufen](tel:+4922389417215). Beschreiben Sie Baum, Standort und Ziel. Gemeinsam lassen sich die nächsten Schritte und ein realistischer Ausführungstermin abstimmen – abhängig von Freigaben, Zugang und Kapazität.

<h2 id="fragen">Häufige Fragen zur Baumfällung im Oktober 2026</h2>

### Darf ich ab dem 1. Oktober jeden Baum fällen?

Nein. Das Ende des saisonalen Verbots ersetzt weder kommunale Genehmigungen noch die Artenschutzprüfung. Bei Gartenbäumen enthält § 39 außerdem eine Standort-Ausnahme. Entscheidend sind der konkrete Baum, sein Schutzstatus und die geplante Maßnahme.

### Brauche ich in Pulheim eine Fällgenehmigung?

Bei einem durch die Pulheimer Baumschutzsatzung geschützten Baum ist vor einer Fällung die erforderliche Ausnahmegenehmigung zu klären. Grundsätzlich sind im Geltungsbereich Bäume ab 140 cm Stammumfang in einem Meter Höhe geschützt; Ausnahmen, mehrstämmige Bäume, Ersatzpflanzungen und Bebauungsplan-Festsetzungen sind gesondert zu prüfen.

### Sind Nadelbäume in Köln automatisch von der Genehmigung befreit?

Nein. Die Stadt Köln nennt für Nadelbäume grundsätzlich einen Schutz ab 130 cm Stammumfang. Für mehrstämmige Bäume und anderweitig geschützte Bäume gelten zusätzliche Regeln. Eine allgemeine Ausnahme für alle Nadelbäume besteht daraus nicht.

### Was muss in einem Baumfällungsangebot stehen?

Der Leistungsumfang sollte Fällung oder Demontage, Sicherungsaufwand, Abtransport, verbleibendes Holz und eine gegebenenfalls gewünschte Stubbenfräsung eindeutig abgrenzen. Klären Sie auch Umsatzsteuer, mögliche Zusatzpositionen und notwendige Freigaben.

### Kann ich schon einen Termin vereinbaren, wenn der Antrag noch läuft?

Sie können die Planung und mögliche Zeitfenster besprechen. Eine Ausführung darf aber nicht auf die Annahme einer späteren Genehmigung gestützt werden. Erforderliche Freigaben und Auflagen müssen rechtzeitig geklärt sein.

### Was mache ich bei einem hängenden Ast oder akuter Gefahr?

Halten Sie Abstand und meiden Sie den gefährdeten Bereich. Bei unmittelbarer Gefahr für Menschen rufen Sie 112. Entfernen Sie hängende Äste nicht selbst mit Leiter oder Motorsäge. Dringliche Sicherungsmaßnahmen und weitere Schritte müssen zur konkreten Lage passen.

## Quellen und Stand

Fach- und Rechtsquellen geprüft am **19. Oktober 2026**. Der Beitrag dient der Orientierung; eine behördliche Entscheidung und die fachliche Beurteilung des einzelnen Baums bleiben maßgeblich.

[1]: https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html "Bundesnaturschutzgesetz § 39 – allgemeiner Artenschutz und saisonale Schnittbeschränkungen"
[2]: https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__44.html "Bundesnaturschutzgesetz § 44 – besonders geschützte Arten und Lebensstätten"
[3]: https://www.pulheim.de/umwelt/Satzung-zum-Schutz-des-Baumbestandes_Stadt-Pulheim_Neu_2014_5_Aenderung_2025-28_05_2025.pdf "Stadt Pulheim – Baumschutzsatzung einschließlich fünfter Änderung von 2025"
[4]: https://www.stadt-koeln.de/artikel/72407/index.html "Stadt Köln – FAQ Baumschutz mit Schutzgrenzen und Genehmigungshinweisen"
[5]: https://www.pulheim.de/umwelt-klima-mobilitaet/gruenflaechen-und-umwelt/index.php "Stadt Pulheim – Baumschutz und Hinweise zum Fällantrag"
